Das Dorfgemeinschaftshaus auf dem Weg zum Verein

Aktuell sind wir mit unseren ökologisch ausgerichteten Tätigkeiten Teil der Grüne Liga Dresden-Oberes Elbtal e.V.. Das sind die Gartengruppe, die Müllsammelgruppe und die Lebensmittelabholgruppen. Die sozialen Aktivitäten, wie die Spieleabende oder neulich das Schmuckbasteln und die gesundheitsorientierten Aktivitäten, wie das Qi Gong, die ganzheitlichen Angebote wie die Elektrosmogaufklärung und Gewaltfreie Kommunikationsübungsgruppe sind bisher vom Gemeinnützigkeitsstatus nicht erfasst. Genau diese Aktivitäten nehmen aber zu.

Deshalb wollen wir auch für sie den Gemeinnützigkeitsstatus, indem wir unseren eigenen Verein gründen. In dessen Satzung können wir dann auch soziale und gesundheitsfördernde Tätigkeiten als unsere Ziele definieren. Wir können die Standardsatzung ja nach unseren Bedürfnissen anpassen.

Was würde sich ändern, wenn wir ein Verein sind?

Die Angebote sollen natürlich weiterhin allen offen stehen, nicht nur Vereinsmitgliedern.

Wenn wir einen Mitgliedsbeitrag erheben,
kann ich mir vorstellen, dass wir ein 2-Preismodell fahren. Je nachdem, wie viele Angebote du nutzt, kann sich ein Vereinsbeitritt für dich dann durchaus finanziell lohnen. Ein Mitgliedsbeitrag würde also einerseits erst einmal eine neue Hürde sein, andererseits dem – vermutlich erst einmal kleinen – Kreis von Vereinsmitgliedern auch neue Anreize schaffen, zu Veranstaltungen zu kommen.
Für „Nicht-Vereinsmitglieder“ würde sich nichts ändern.
Für den Verein sind Mitgliedsbeiträge eine kleine finanzielle Sicherheit: Mit diesen Einnahmen kann der Verein „fest“ rechnen, auch wenn jedes Vereinsmitglied  natürlich auch wieder austreten kann. Deshalb die Anführungsstrichlein bei „fest“.
Auch gibt es im Vereinsrecht die Möglichkeit, dass man Mitgliedsbeiträge in Form von Arbeitsstunden leisten kann. Sorge vor finanzieller Belastung muss also niemand haben.

Wenn wir keinen Mitgliedsbeitrag erheben, was ist dann der Anreiz für jemanden einzutreten?
Du bekommst ein Stück Macht:
Du erhältst auch dann das Recht, den Vorstand zu wählen, der über die Angebote entscheidet und die Finanzen einzusehen. Du kannst dich selbst in den Vorstand wählen lassen und damit die Zukunft des Dorfgemeinschaftshauses mitzubestimmen. Weil ein Vorstand aus 3 Personen besteht (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart) gehen sowohl Verantwortung als auch Rechte auf mehrere Schultern über. Die Sache wird gemeinschaftlicher, nicht mehr so „lisa-geprägt“.

Statt bisher

durch

zu .

Was ist ohne Mitgliedsbeitrag der Vorteil für den Verein selbst?
Ein Verein ist eine Rechtsperson. Dadurch kann ein Verein Dinge tun, nicht mehr nur einzelne Privatpersonen. Und einige Dinge kann ein Verein, Privatpersonen sogar nicht. Z.B. gemeinnützig werden und damit Förderungen beantragen oder steuermindernde Spendenquittungen ausstellen. D.h. es ist ein Weg, der es finanziell leichter macht, auch die sozialen oder gesundheitsfördernden Aktivitäten zu finanzieren.

Ein Konkretes Beispiel:

Bisher können nur Mitglieder der Garten-, Müllsammel- und Lebensmittelgruppen, wenn sie mehr als 20h/Monat mitarbeiten, die „Sächsische Ehrenamtspauschale“ beantragen. Kathrin, obwohl sie mit den Qi Gong-Angeboten weit mehr als 20h/Monat ehrenamtlich für das Dorfgemeinschaftshaus tut, kann das bisher leider nicht: Denn sie engagiert sich für die Gesundheit, nicht für Naturschutz.
Kathrin selbst müsste gar nicht Vereinsmitglied werden, sondern sich nur für einen gemeinnützigen Verein (was wir dann sind) engagieren – und wir beantragen die Ehrenamtspauschale für sie.
Damit hat der Verein indirekt auch was davon:
Vielleicht engagieren sich mehr Leute, wenn sie wissen, sie können diese Pauschale erhalten.

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