Es dürfen Betreuungs- und Entlastungsangebote abgerechnet werden:
Bei Betreuungsangeboten steht das einfache Da-sein des Nachbarschaftshelfers und eine gemeinsame Aktivität mit dem Pflegling im Vordergrund der abrechenbaren Zeit. Als Leistungen zählen z.B.:
- Spaziergänge;
- Gespräche führen, Unterhaltung fördern;
- Biographie Arbeit (= aus dem Leben erzählen und Fotos anschauen);
- Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermeiden emotionaler Krisen;
- individuelle Leistungen je nach Interesse, z.B. Singen, Basteln oder Kochen;
- Zeitungs- und Bücherlesen;
- Gedächtnistraining z.B. durch Spiele;
- Training des Langzeitgedächtnisses;
- Orientierungstraining;
- Anregung und Unterstützung zur Erkennung von Alltagssituationen und adäquates Reagieren auf diese;
- Beratung und Unterstützung zur Planung und Struktur des Tagesablaufes;
- Sprach- und Essübungen;
- Beaufsichtigung bei Sturzgefährdung;
- Sitzwachen;
- Beratung pflegender Angehöriger.
D.h. auch die Angehörigen sollen unterstützt werden. Dies gilt auch für die Entlastungsangebote:
Durch Entlastungsangebote sollen die alltäglichen Aufgaben noch lange daheim bewältigt werden können. Dazu können unsere Gruppen oder einzelne Nachbarschaftshelfer mit den folgenden Tätigkeiten gezielt unterstützen. Sie sollen – wenn immer möglich – gemeinsam mit dem „Pflegling“ und nicht für sie oder ihn durchgeführt werden, damit die Aktivität erhalten bleibt.
- Vermeidung sozialer Isolation
- übliche Reinigungsarbeiten
- Wäschepflege
- Garten- und Blumenpflege
- Erledigung von Einkäufen
- Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen
- Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Versicherungen / Banken
- Unterstützung im Umgang mit allgemeinen pflegebedingten Alltagsanforderungen
- Abbau von Überforderung
- Aufrechterhaltung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit
(Zurück zu „Wir vermitteln Nachbarschaftshelfer„)